Rechner
Nachtzuschlag berechnen, auch für Sonntag und Feiertag
Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, rechnet hier nach, ob die Zuschläge auf der Abrechnung stimmen und wie viel davon steuerfrei bleibt.
Zuschläge und die steuerfreie Grenze nach § 3b EStG
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Der Nachtzuschlag ist Stunden mal Grundlohn mal Prozentsatz. Bei 18 € Grundlohn und 25 % sind das 4,50 € pro Nachtstunde. Steuerfrei bleibt er bis zu den Sätzen aus § 3b EStG, also 25 % zwischen 20 und 6 Uhr und 40 % zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat.
Im Rechner trägst du deinen Grundlohn ein, dazu die Stunden des Monats je Zuschlagsart und den Satz, den dein Arbeitgeber zahlt. Er zeigt dir, welcher Teil steuerfrei ist und welcher außerdem beitragsfrei in der Sozialversicherung.
So liest du das Ergebnis
Vorausgefüllt ist das Beispiel einer Pflegekraft: 18 € Grundlohn, 40 Nachtstunden zu 25 % und 16 Sonntagsstunden zu 50 %. Das ergibt 180 € plus 144 €, zusammen 324 € Zuschläge. Steuerfrei ist alles, weil keiner der gezahlten Sätze über der Grenze liegt. Beitragsfrei auch, weil 18 € unter 25 € liegen.
Steuerpflichtig wird ein Teil erst, wenn dein Arbeitgeber mehr zahlt, als § 3b steuerfrei lässt, zum Beispiel 30 % für Nachtstunden außerhalb von 0 bis 4 Uhr, oder wenn dein Grundlohn über 50 € liegt. Beitragspflichtig wird er schon bei einem Grundlohn über 25 €.
Die Grenzen nach § 3b EStG
| Wann | steuerfrei bis |
|---|---|
| Nacht, 20 bis 6 Uhr | 25 % |
| 0 bis 4 Uhr, wenn die Schicht vor Mitternacht begann | 40 % |
| Sonntag, 0 bis 24 Uhr | 50 % |
| gesetzlicher Feiertag, 31.12. ab 14 Uhr | 125 % |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai | 150 % |
Welche Feiertage gelten, richtet sich nach dem Ort deiner Arbeitsstätte. Oster- und Pfingstsonntag zählen dabei immer als Feiertag, auch wenn sie im Gesetz deines Bundeslands nicht stehen. Hat die Schicht vor Mitternacht begonnen, zählen außerdem die Stunden von 0 bis 4 Uhr nach einem Sonntag oder Feiertag noch als Sonntags- oder Feiertagsarbeit.
Sonntagnacht: wenn sich Zuschläge überschneiden
Die steuerfreien Sätze für Nacht und für Sonntag oder Feiertag werden zusammengerechnet. Ist ein Sonntag zugleich Feiertag, zählt nur der Feiertagssatz, die 50 % für den Sonntag kommen nicht dazu.
Beispiel: Sonntag 22 Uhr bis Montag 6 Uhr, 14 € Grundlohn.
| Zeit | Nacht | Sonntag | steuerfrei bis |
|---|---|---|---|
| So 22 bis 24 Uhr | 25 % | 50 % | 75 % |
| Mo 0 bis 4 Uhr | 40 % | 50 % | 90 % |
| Mo 4 bis 6 Uhr | 25 % | 25 % |

Im Rechner kommt jede Stunde in genau eine Zeile: „Sonntag nachts“ mit 2 Stunden (22 bis 24 Uhr), „Sonntag 0 bis 4 Uhr *“ mit 4 Stunden (das Sternchen heißt: Schicht vor Mitternacht begonnen) und „Nacht 20 bis 6 Uhr“ mit 2 Stunden (4 bis 6 Uhr). Als Satz trägst du ein, was für diese Stunden wirklich gezahlt wird, Nacht und Sonntag zusammen. Sind es genau die Höchstsätze aus der Tabelle, kommen 21,00 € + 50,40 € + 7,00 € = 78,40 € heraus, alles steuerfrei.
Bekommst du weniger, etwa 25 % für die ganze Nacht und den Sonntagszuschlag nur bis Mitternacht, trägst du 75 %, 25 % und 25 % ein. Dann kommen 42 € heraus, ebenfalls komplett steuerfrei.
Welchen Grundlohn du einträgst
Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit zusteht, umgerechnet in einen Stundenlohn. Wer Stundenlohn bekommt, nimmt diesen. Bei Monatslohn teilst du den Betrag durch das 4,35-Fache deiner Wochenstunden, so steht es in R 3b der Lohnsteuer-Richtlinien. Bei 3.000 € im Monat und 39 Stunden pro Woche sind das 3.000 € ÷ 169,65 = 17,68 € pro Stunde. Zum Grundlohn können noch weitere laufende Bestandteile gehören, die genaue Zahl kennt deine Lohnbuchhaltung.
Über 25 € oder über 50 € Grundlohn
Liegt der Grundlohn über 25 €, bei 40 Wochenstunden also über etwa 4.350 € im Monat, wird ein Teil der Zuschläge beitragspflichtig. Über 50 € wird ein Teil auch steuerpflichtig.

Beispiel: 60 € Grundlohn, Schicht von 22 bis 6 Uhr, begonnen vor Mitternacht. Der Arbeitgeber zahlt 25 % und zwischen 0 und 4 Uhr 40 %. Das sind 4 Stunden mit je 15 € und 4 Stunden mit je 24 € Zuschlag, zusammen 156 €.
- Steuerfrei: Der Grundlohn zählt nur mit 50 €. Steuerfrei sind also 4 × 50 € × 25 % = 50 € und 4 × 50 € × 40 % = 80 €, zusammen 130 €. Die übrigen 26 € sind steuerpflichtig.
- Beitragsfrei: Für die Sozialversicherung zählt der Grundlohn nur mit 25 €. Beitragsfrei sind 4 × 25 € × 25 % = 25 € und 4 × 25 € × 40 % = 40 €, zusammen 65 €. Auf die anderen 91 € fallen Sozialbeiträge an.
So findest du es auf der Abrechnung
Such die Lohnarten für Nacht, Sonntag und Feiertag. Oft kommen die Zuschläge einen oder zwei Monate verspätet, dann steht in der Zeile „Vormonat“ oder der Monat, für den sie gezahlt werden. Ob eine Lohnart steuer- und beitragsfrei behandelt wird, zeigen Kürzel, die je nach Lohnprogramm anders aussehen. Wie du die Abrechnung Schritt für Schritt durchgehst, steht in Lohnabrechnung prüfen.
- Abrechnungsmonat. Der Monat, den diese Abrechnung bezahlt. Zuschläge kommen oft erst mit der Abrechnung des Folgemonats.
- Stunden und Stundenlohn. Die bezahlten Stunden mal Stundenlohn. Das ist die erste Zahl, die du mit deiner eigenen Liste vergleichst.
- Zuschläge. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge. Bis zu den Sätzen des § 3b EStG bleiben sie steuerfrei, beitragsfrei nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde.
- Gesamtbrutto. Alles vor den Abzügen. Mit dieser Zahl vergleichst du deine eigene Rechnung oder ShiftWallet.
- Steuer- und SV-Brutto. Hier niedriger als das Gesamtbrutto, weil die Zuschläge steuer- und beitragsfrei sind.
- Abzüge. Lohnsteuer und Sozialversicherung. Sie hängen von deiner Steuerklasse und deiner Krankenkasse ab. ShiftWallet schätzt dein Netto kostenlos im Dashboard.
- Auszahlungsbetrag. Was auf dem Konto ankommt. Zum Nachrechnen der Stunden taugt er nicht, weil die Abzüge schon weg sind.
Was der Rechner nicht kann
Ein Netto kommt hier nicht heraus, weil das von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und Freibeträgen abhängt. Uhrzeiten teilt der Rechner auch nicht automatisch auf. Die Stunden pro Zeile zählst du selbst, die Tabellen oben helfen dabei. Überstundenzuschläge gehören nicht hinein, denn § 3b nennt nur Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Ob du überhaupt Anspruch auf einen Zuschlag hast, sagt der Rechner nicht. Das regeln Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und das Arbeitszeitgesetz (mehr zum Nachtzuschlag).
Meine App ShiftWallet rechnet jede Schicht mit deinen Zuschlägen durch und zeigt dir kostenlos ein geschätztes Netto, in dem die steuerfreien Zuschläge nach § 3b bis zu ihren Grenzen frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben. Welcher Teil deiner Zuschläge in einem Monat steuerfrei ist, siehst du Zeile für Zeile mit diesem Rechner.
Häufige Fragen
Wie berechne ich 25 % Nachtzuschlag?
Grundlohn pro Stunde mal 0,25 mal Nachtstunden. Bei 18 € Grundlohn sind das 4,50 € pro Stunde, für eine Nacht mit 8 Stunden also 36 €. Welche Stunden als Nacht zählen, steht in deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Wie viel ist der Nachtzuschlag pro Stunde bei 18 Euro Stundenlohn?
Bei 25 % sind es 4,50 € pro Stunde. Steuerfrei bleiben bis zu 4,50 € pro Nachtstunde und zwischen 0 und 4 Uhr bis zu 7,20 €, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat. Wie viel du tatsächlich bekommst, legt dein Vertrag fest, nicht das Steuerrecht.
Welcher Teil meiner Zuschläge ist steuerfrei?
Nach § 3b EStG der Teil, der diese Sätze des Grundlohns nicht übersteigt: Nacht von 20 bis 6 Uhr 25 %, von 0 bis 4 Uhr 40 % bei Schichtbeginn vor Mitternacht, Sonntag 50 %, Feiertag und 31.12. ab 14 Uhr 125 %, 24.12. ab 14 Uhr sowie 25. und 26.12. und 1. Mai 150 %. Der Grundlohn zählt dabei höchstens mit 50 € pro Stunde. In der Sozialversicherung ist ein Zuschlag nur beitragsfrei, soweit er auf höchstens 25 € Grundlohn pro Stunde berechnet wird.
Wie viel Nachtzuschlag gibt es für eine Schicht von 21 bis 6 Uhr?
Das hängt davon ab, für welche Stunden dein Arbeitgeber zahlt: Bei 25 % für jede Stunde der Schicht, 18 € Grundlohn und 30 Minuten unbezahlter Pause sind es 8,5 × 4,50 € = 38,25 €. Das bleibt komplett steuerfrei und, weil 18 € unter 25 € liegen, auch beitragsfrei. Ohne Tarifvertrag haben Nachtarbeitnehmer gesetzlich nur Anspruch für die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Mit den 25 %, die das BAG in der Regel für angemessen hält, und einer Pause in dieser Zeit sind das 6,5 × 4,50 € = 29,25 €.
Quellen
- § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gesetze-im-internet.de
- R 3b LStR 2026: Grundlohn, Zusammentreffen von Zuschlägen (Bundesfinanzministerium) lsth.bundesfinanzministerium.de
- § 1 SvEV: beitragsfrei nur bis 25 Euro Stundenlohn gesetze-im-internet.de
- § 2 ArbZG: Nachtzeit im Arbeitszeitgesetz gesetze-im-internet.de
Quellen geprüft am angegebenen Datum. Maßgeblich ist der aktuelle Stand unter dem Link.
Jeden Monat von Hand nachrechnen kostet Zeit.
Deshalb habe ich ShiftWallet gebaut. Du trägst die Schicht ein, legst deine Sätze einmal fest, und die App zeigt Posten für Posten, was dafür hätte kommen müssen. Am Monatsende vergleichst du das mit der Abrechnung.

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