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Rechner

Nachtzuschlag berechnen, auch für Sonntag und Feiertag

Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, rechnet hier nach, ob die Zuschläge auf der Abrechnung stimmen und wie viel davon steuerfrei bleibt.

Von Jan Daniel NaftanailaZuletzt aktualisiert 11 Min. Lesezeit

Zuschläge und die steuerfreie Grenze nach § 3b EStG

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Steuerfrei

Deine Stunden in diesem Monat

* Nur wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat. Dann gelten für 0 bis 4 Uhr die höheren Sätze. Hohe Feiertage sind der 24.12. ab 14 Uhr, der 25. und 26.12. und der 1. Mai.

Gezahlte Zuschläge
Steuerpflichtig
Davon auch beitragsfrei (SV)
  • Liegt der Grundlohn über 50 € pro Stunde, wird der steuerfreie Teil mit 50 € gerechnet. Für die Sozialversicherung liegt die Grenze bei 25 €.
  • Jede Stunde gehört in genau eine Zeile. Für die Sonntagnacht gibt es eine eigene Art (25 % plus 50 % ergibt 75 %), und jede Zeile wird für sich begrenzt. Ein Sonntag, der zugleich Feiertag ist, zählt als Feiertag.
  • Hier werden nur die Zuschläge aufgeteilt, ein Netto kommt dabei nicht heraus. Die App zeigt dir kostenlos ein geschätztes Netto im Dashboard.

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Der Nachtzuschlag ist Stunden mal Grundlohn mal Prozentsatz. Bei 18 € Grundlohn und 25 % sind das 4,50 € pro Nachtstunde. Steuerfrei bleibt er bis zu den Sätzen aus § 3b EStG, also 25 % zwischen 20 und 6 Uhr und 40 % zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat.

Im Rechner trägst du deinen Grundlohn ein, dazu die Stunden des Monats je Zuschlagsart und den Satz, den dein Arbeitgeber zahlt. Er zeigt dir, welcher Teil steuerfrei ist und welcher außerdem beitragsfrei in der Sozialversicherung.

So liest du das Ergebnis

Vorausgefüllt ist das Beispiel einer Pflegekraft: 18 € Grundlohn, 40 Nachtstunden zu 25 % und 16 Sonntagsstunden zu 50 %. Das ergibt 180 € plus 144 €, zusammen 324 € Zuschläge. Steuerfrei ist alles, weil keiner der gezahlten Sätze über der Grenze liegt. Beitragsfrei auch, weil 18 € unter 25 € liegen.

Steuerpflichtig wird ein Teil erst, wenn dein Arbeitgeber mehr zahlt, als § 3b steuerfrei lässt, zum Beispiel 30 % für Nachtstunden außerhalb von 0 bis 4 Uhr, oder wenn dein Grundlohn über 50 € liegt. Beitragspflichtig wird er schon bei einem Grundlohn über 25 €.

Die Grenzen nach § 3b EStG

Wannsteuerfrei bis
Nacht, 20 bis 6 Uhr25 %
0 bis 4 Uhr, wenn die Schicht vor Mitternacht begann40 %
Sonntag, 0 bis 24 Uhr50 %
gesetzlicher Feiertag, 31.12. ab 14 Uhr125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai150 %

Welche Feiertage gelten, richtet sich nach dem Ort deiner Arbeitsstätte. Oster- und Pfingstsonntag zählen dabei immer als Feiertag, auch wenn sie im Gesetz deines Bundeslands nicht stehen. Hat die Schicht vor Mitternacht begonnen, zählen außerdem die Stunden von 0 bis 4 Uhr nach einem Sonntag oder Feiertag noch als Sonntags- oder Feiertagsarbeit.

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStGHöchstsätze des Grundlohns, bis zu denen Zuschläge steuerfrei bleiben: Nacht von 20 bis 6 Uhr 25 %, von 0 bis 4 Uhr 40 % bei Schichtbeginn vor 0 Uhr, Sonntag 50 %, Feiertag und 31.12. ab 14 Uhr 125 %, 24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12. und 1. Mai 150 %. Treffen Nacht und Sonn- oder Feiertag zusammen, werden die Sätze addiert: Sonntag nachts 75 %, Sonntag 0 bis 4 Uhr 90 %, Feiertag 0 bis 4 Uhr 165 %, 25.12. 0 bis 4 Uhr 190 %. Der Grundlohn zählt dafür höchstens mit 50 € pro Stunde.0 %50 %100 %150 %200 %EINZELNNacht, 20 bis 6 Uhr25 %Nacht, 0 bis 4 Uhr *40 %Sonntag50 %Feiertag, 31.12. ab 14 Uhr125 %24.12. ab 14 Uhr, 25. und26.12., 1. Mai150 %ZusammengerechnetSonntag nachts75 %Sonntag, 0 bis 4 Uhr *90 %Feiertag, 0 bis 4 Uhr *165 %25.12., 0 bis 4 Uhr *190 %NachtanteilSonntag oder Feiertag* wenn die Schicht vor 0 Uhr begonnen hatSteuerfrei bis zu diesen Sätzen des Grundlohns. Der Grundlohn zählt dafür höchstens mit 50 € pro Stunde.Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStGHöchstsätze des Grundlohns, bis zu denen Zuschläge steuerfrei bleiben: Nacht von 20 bis 6 Uhr 25 %, von 0 bis 4 Uhr 40 % bei Schichtbeginn vor 0 Uhr, Sonntag 50 %, Feiertag und 31.12. ab 14 Uhr 125 %, 24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12. und 1. Mai 150 %. Treffen Nacht und Sonn- oder Feiertag zusammen, werden die Sätze addiert: Sonntag nachts 75 %, Sonntag 0 bis 4 Uhr 90 %, Feiertag 0 bis 4 Uhr 165 %, 25.12. 0 bis 4 Uhr 190 %. Der Grundlohn zählt dafür höchstens mit 50 € pro Stunde.0 %50 %100 %150 %200 %EINZELNNacht, 20 bis 6 Uhr25 %Nacht, 0 bis 4 Uhr *40 %Sonntag50 %Feiertag, 31.12. ab 14 Uhr125 %24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai150 %ZusammengerechnetSonntag nachts75 %Sonntag, 0 bis 4 Uhr *90 %Feiertag, 0 bis 4 Uhr *165 %25.12., 0 bis 4 Uhr *190 %NachtanteilSonntag oder Feiertag* wenn die Schicht vor 0 Uhr begonnen hatSteuerfrei bis zu diesen Sätzen des Grundlohns. DerGrundlohn zählt dafür höchstens mit 50 € pro Stunde.
Was der Arbeitgeber darüber hinaus zahlt, ist steuerpflichtig. Ein Sonntag, der zugleich Feiertag ist, zählt nur als Feiertag.

Sonntagnacht: wenn sich Zuschläge überschneiden

Die steuerfreien Sätze für Nacht und für Sonntag oder Feiertag werden zusammengerechnet. Ist ein Sonntag zugleich Feiertag, zählt nur der Feiertagssatz, die 50 % für den Sonntag kommen nicht dazu.

Beispiel: Sonntag 22 Uhr bis Montag 6 Uhr, 14 € Grundlohn.

ZeitNachtSonntagsteuerfrei bis
So 22 bis 24 Uhr25 %50 %75 %
Mo 0 bis 4 Uhr40 %50 %90 %
Mo 4 bis 6 Uhr25 %25 %
Animierte Illustration: Auf eine blaue Platte legt sich eine goldene Schicht und darauf eine blaue, sodass der Block dicker wird, so wie sich Zuschläge auf denselben Stunden addieren können.

Im Rechner kommt jede Stunde in genau eine Zeile: „Sonntag nachts“ mit 2 Stunden (22 bis 24 Uhr), „Sonntag 0 bis 4 Uhr *“ mit 4 Stunden (das Sternchen heißt: Schicht vor Mitternacht begonnen) und „Nacht 20 bis 6 Uhr“ mit 2 Stunden (4 bis 6 Uhr). Als Satz trägst du ein, was für diese Stunden wirklich gezahlt wird, Nacht und Sonntag zusammen. Sind es genau die Höchstsätze aus der Tabelle, kommen 21,00 € + 50,40 € + 7,00 € = 78,40 € heraus, alles steuerfrei.

Bekommst du weniger, etwa 25 % für die ganze Nacht und den Sonntagszuschlag nur bis Mitternacht, trägst du 75 %, 25 % und 25 % ein. Dann kommen 42 € heraus, ebenfalls komplett steuerfrei.

Welchen Grundlohn du einträgst

Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit zusteht, umgerechnet in einen Stundenlohn. Wer Stundenlohn bekommt, nimmt diesen. Bei Monatslohn teilst du den Betrag durch das 4,35-Fache deiner Wochenstunden, so steht es in R 3b der Lohnsteuer-Richtlinien. Bei 3.000 € im Monat und 39 Stunden pro Woche sind das 3.000 € ÷ 169,65 = 17,68 € pro Stunde. Zum Grundlohn können noch weitere laufende Bestandteile gehören, die genaue Zahl kennt deine Lohnbuchhaltung.

Über 25 € oder über 50 € Grundlohn

Liegt der Grundlohn über 25 €, bei 40 Wochenstunden also über etwa 4.350 € im Monat, wird ein Teil der Zuschläge beitragspflichtig. Über 50 € wird ein Teil auch steuerpflichtig.

Illustration zweier gleicher Gläser, aus derselben Schaufel gefüllt: Das linke mit hoher goldener Grenze liegt noch darunter, das rechte mit niedrigerer blauer Grenze ist schon darüber.

Beispiel: 60 € Grundlohn, Schicht von 22 bis 6 Uhr, begonnen vor Mitternacht. Der Arbeitgeber zahlt 25 % und zwischen 0 und 4 Uhr 40 %. Das sind 4 Stunden mit je 15 € und 4 Stunden mit je 24 € Zuschlag, zusammen 156 €.

  • Steuerfrei: Der Grundlohn zählt nur mit 50 €. Steuerfrei sind also 4 × 50 € × 25 % = 50 € und 4 × 50 € × 40 % = 80 €, zusammen 130 €. Die übrigen 26 € sind steuerpflichtig.
  • Beitragsfrei: Für die Sozialversicherung zählt der Grundlohn nur mit 25 €. Beitragsfrei sind 4 × 25 € × 25 % = 25 € und 4 × 25 € × 40 % = 40 €, zusammen 65 €. Auf die anderen 91 € fallen Sozialbeiträge an.

So findest du es auf der Abrechnung

Such die Lohnarten für Nacht, Sonntag und Feiertag. Oft kommen die Zuschläge einen oder zwei Monate verspätet, dann steht in der Zeile „Vormonat“ oder der Monat, für den sie gezahlt werden. Ob eine Lohnart steuer- und beitragsfrei behandelt wird, zeigen Kürzel, die je nach Lohnprogramm anders aussehen. Wie du die Abrechnung Schritt für Schritt durchgehst, steht in Lohnabrechnung prüfen.

Aufbau einer LohnabrechnungBeispiel einer Lohnabrechnung mit erfundenen Zahlen und sieben markierten Zeilen. 1. Abrechnungsmonat. 2. Stunden und Stundenlohn. 3. Zuschläge. 4. Gesamtbrutto. 5. Steuer- und SV-Brutto. 6. Abzüge. 7. Auszahlungsbetrag.Beispiel GmbHBeispiel mit erfundenen ZahlenNameVorname NachnameAbrechnungsmonatSeptember 2026SteuerklasseIBetrag (€)BEZÜGEStundenlohn2.560,00160 Std. × 16,00Nachtzuschlag 25 %160,00frei40 Std. × 4,00Sonntagszuschlag 50 %64,00frei8 Std. × 8,00Gesamtbrutto2.784,00Steuer-Brutto2.560,00SV-Brutto2.560,00ABZÜGELohnsteuer282,41Krankenversicherung224,00Pflegeversicherung46,08Rentenversicherung238,08Arbeitslosenvers.33,28Summe Abzüge823,85Auszahlungsbetrag1.960,151234567
  1. Abrechnungsmonat. Der Monat, den diese Abrechnung bezahlt. Zuschläge kommen oft erst mit der Abrechnung des Folgemonats.
  2. Stunden und Stundenlohn. Die bezahlten Stunden mal Stundenlohn. Das ist die erste Zahl, die du mit deiner eigenen Liste vergleichst.
  3. Zuschläge. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge. Bis zu den Sätzen des § 3b EStG bleiben sie steuerfrei, beitragsfrei nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde.
  4. Gesamtbrutto. Alles vor den Abzügen. Mit dieser Zahl vergleichst du deine eigene Rechnung oder ShiftWallet.
  5. Steuer- und SV-Brutto. Hier niedriger als das Gesamtbrutto, weil die Zuschläge steuer- und beitragsfrei sind.
  6. Abzüge. Lohnsteuer und Sozialversicherung. Sie hängen von deiner Steuerklasse und deiner Krankenkasse ab. ShiftWallet schätzt dein Netto kostenlos im Dashboard.
  7. Auszahlungsbetrag. Was auf dem Konto ankommt. Zum Nachrechnen der Stunden taugt er nicht, weil die Abzüge schon weg sind.
Erfundene Zahlen für einen Monat mit 16 € Stundenlohn. Echte Abrechnungen sehen je nach Lohnprogramm etwas anders aus.

Was der Rechner nicht kann

Ein Netto kommt hier nicht heraus, weil das von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und Freibeträgen abhängt. Uhrzeiten teilt der Rechner auch nicht automatisch auf. Die Stunden pro Zeile zählst du selbst, die Tabellen oben helfen dabei. Überstundenzuschläge gehören nicht hinein, denn § 3b nennt nur Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Ob du überhaupt Anspruch auf einen Zuschlag hast, sagt der Rechner nicht. Das regeln Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und das Arbeitszeitgesetz (mehr zum Nachtzuschlag).

Meine App ShiftWallet rechnet jede Schicht mit deinen Zuschlägen durch und zeigt dir kostenlos ein geschätztes Netto, in dem die steuerfreien Zuschläge nach § 3b bis zu ihren Grenzen frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben. Welcher Teil deiner Zuschläge in einem Monat steuerfrei ist, siehst du Zeile für Zeile mit diesem Rechner.

Häufige Fragen

Wie berechne ich 25 % Nachtzuschlag?

Grundlohn pro Stunde mal 0,25 mal Nachtstunden. Bei 18 € Grundlohn sind das 4,50 € pro Stunde, für eine Nacht mit 8 Stunden also 36 €. Welche Stunden als Nacht zählen, steht in deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Wie viel ist der Nachtzuschlag pro Stunde bei 18 Euro Stundenlohn?

Bei 25 % sind es 4,50 € pro Stunde. Steuerfrei bleiben bis zu 4,50 € pro Nachtstunde und zwischen 0 und 4 Uhr bis zu 7,20 €, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat. Wie viel du tatsächlich bekommst, legt dein Vertrag fest, nicht das Steuerrecht.

Welcher Teil meiner Zuschläge ist steuerfrei?

Nach § 3b EStG der Teil, der diese Sätze des Grundlohns nicht übersteigt: Nacht von 20 bis 6 Uhr 25 %, von 0 bis 4 Uhr 40 % bei Schichtbeginn vor Mitternacht, Sonntag 50 %, Feiertag und 31.12. ab 14 Uhr 125 %, 24.12. ab 14 Uhr sowie 25. und 26.12. und 1. Mai 150 %. Der Grundlohn zählt dabei höchstens mit 50 € pro Stunde. In der Sozialversicherung ist ein Zuschlag nur beitragsfrei, soweit er auf höchstens 25 € Grundlohn pro Stunde berechnet wird.

Wie viel Nachtzuschlag gibt es für eine Schicht von 21 bis 6 Uhr?

Das hängt davon ab, für welche Stunden dein Arbeitgeber zahlt: Bei 25 % für jede Stunde der Schicht, 18 € Grundlohn und 30 Minuten unbezahlter Pause sind es 8,5 × 4,50 € = 38,25 €. Das bleibt komplett steuerfrei und, weil 18 € unter 25 € liegen, auch beitragsfrei. Ohne Tarifvertrag haben Nachtarbeitnehmer gesetzlich nur Anspruch für die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Mit den 25 %, die das BAG in der Regel für angemessen hält, und einer Pause in dieser Zeit sind das 6,5 × 4,50 € = 29,25 €.

Quellen

  1. § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gesetze-im-internet.de
  2. R 3b LStR 2026: Grundlohn, Zusammentreffen von Zuschlägen (Bundesfinanzministerium) lsth.bundesfinanzministerium.de
  3. § 1 SvEV: beitragsfrei nur bis 25 Euro Stundenlohn gesetze-im-internet.de
  4. § 2 ArbZG: Nachtzeit im Arbeitszeitgesetz gesetze-im-internet.de

Quellen geprüft am angegebenen Datum. Maßgeblich ist der aktuelle Stand unter dem Link.

Jeden Monat von Hand nachrechnen kostet Zeit.

Deshalb habe ich ShiftWallet gebaut. Du trägst die Schicht ein, legst deine Sätze einmal fest, und die App zeigt Posten für Posten, was dafür hätte kommen müssen. Am Monatsende vergleichst du das mit der Abrechnung.

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iPhone und iPad, ab iOS 17

Die Berichte von ShiftWallet auf einem iPhone: 750,00 € aus 5 Schichten und 37,5 Stunden in dieser Woche. Zwei Karten aus der App: 1.200,00 € aus 8 Schichten in diesem Abrechnungszeitraum und eine Nacht von 22:00 bis 06:00 mit 150,00 €.

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