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Ratgeber

Nachtzuschlag: ab wann er gilt und wie viel steuerfrei bleibt

Wenn du nachts arbeitest, stellen sich zwei Fragen: ob dir ein Zuschlag zusteht und wie viel davon steuerfrei bleibt. Die Antworten stehen in zwei verschiedenen Gesetzen.

Von Jan Daniel NaftanailaZuletzt aktualisiert 9 Min. Lesezeit

ShiftWallet Die iPhone-App, die ausrechnet, was jede Schicht bringen sollte.

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Animierte Illustration: Eine Bäckerin schiebt um vier Uhr morgens mit einem langen Schieber Brote in den Ofen, die Uhr zeigt vier, im Fenster steht der Mond. Die Glut im Ofen wird sanft heller und wieder dunkler.
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Es gibt zwei Nachtzeiten, und viele Seiten werfen sie durcheinander. Den gesetzlichen Anspruch regelt das Arbeitszeitgesetz: Nachtzeit ist dort 23 bis 6 Uhr, und ohne Tarifvertrag stehen Nachtarbeitnehmern ein angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage zu, laut Bundesarbeitsgericht in der Regel 25 %, bei Dauernachtarbeit 30 %. Die 20 bis 6 Uhr und die 40 % stammen aus dem Steuerrecht (§ 3b EStG) und sagen nur, wie viel Zuschlag steuerfrei bleibt.

Arbeitszeitgesetz und Steuerrecht nebeneinander

Arbeitszeitgesetz§ 3b EStG
Worum es gehtob du ohne Tarifvertrag einen Zuschlag bekommstwie viel davon steuerfrei bleibt
Nachtzeit23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr20 bis 6 Uhr
Für wenNachtarbeitnehmer: Nachtarbeit normalerweise in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahralle, die tatsächlich nachts arbeiten und dafür einen Zuschlag bekommen
Wie viel„angemessen“, laut BAG in der Regel 25 %, bei Dauernachtarbeit 30 %, oder bezahlte freie Tagebis 25 % des Grundlohns, von 0 bis 4 Uhr bis 40 %, wenn die Schicht vor Mitternacht begann
Außerdem wichtigein Tarifvertrag mit eigener Regelung geht vorder Grundlohn zählt höchstens mit 50 € pro Stunde

Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 Abs. 4 ArbZG). Wer von 18 bis 0 Uhr arbeitet, leistet also noch keine Nachtarbeit, wer bis 2 Uhr bleibt, schon.

Beispiel: Schicht von 21 bis 5:30 Uhr

Dienstag 21 Uhr bis Mittwoch 5:30 Uhr, unbezahlte Pause von 1 bis 1:30 Uhr, 16 € Grundlohn. Kein Tarifvertrag, du arbeitest regelmäßig im Wechsel auch nachts.

ZeitStundenArbZG-Nachtzeitsteuerfrei bis
21:00 bis 23:002nein25 %
23:00 bis 0:001ja25 %
0:00 bis 1:001ja40 %
1:00 bis 1:30Pause
1:30 bis 4:002,5ja40 %
4:00 bis 5:301,5ja25 %
Animierte Illustration: Während der Zeiger das goldene Nachtband des Zifferblatts überquert, fallen goldene Münzen auf einen Stapel, der immer höher wird.

Gearbeitet hast du 8 Stunden, davon 6 in der Nachtzeit des Arbeitszeitgesetzes. Mit den 25 % aus der Rechtsprechung macht das 6 × 16 € × 25 % = 24 € Nachtzuschlag. Für die zwei Stunden von 21 bis 23 Uhr gibt es aus dem Gesetz keinen Zuschlag.

Steuerlich ist dagegen die ganze Schicht Nachtarbeit. Der Arbeitgeber könnte hier bis zu 40,40 € steuerfrei zahlen: 4,5 Stunden mit bis zu 4,00 € pro Stunde und 3,5 Stunden zwischen 0 und 4 Uhr mit bis zu 6,40 € pro Stunde. Die 24 € bleiben also komplett steuerfrei, und weil der Grundlohn mit 16 € unter der Grenze von 25 € bleibt, auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Zwei Nachtzeiten: Arbeitszeitgesetz und SteuerrechtEine Schicht von 21:00 bis 5:30 Uhr mit Pause von 1:00 bis 1:30 Uhr, 8 Stunden Arbeit. Das Arbeitszeitgesetz zählt als Nachtzeit 23 bis 6 Uhr, davon liegen 6 Stunden in der Schicht. Mit 25 % auf 16,00 € sind das 24,00 € Nachtzuschlag. Steuerfrei bleibt nach § 3b EStG die Zeit von 20 bis 6 Uhr mit 25 %, von 0 bis 4 Uhr mit 40 %, weil die Schicht vor Mitternacht begann. Steuerfrei möglich wären 4,5 Std. mal 4,00 € plus 3,5 Std. mal 6,40 €, zusammen 40,40 €.Arbeitszeitgesetz: Nachtzeit 23 bis 6 Uhrdavon 6 Std. in der Schicht§ 3b EStG: steuerfrei bis25 %40 %25 %Beispielschicht4 Std.4 Std.Pause21:005:3018:0020:0022:000:002:004:006:008:00Nach Arbeitszeitgesetz, in der Regel 25 %6 Std. × 16,00 € × 25 %= 24,00 €Steuerfrei möglich nach § 3b4,5 Std. × 4,00 € + 3,5 Std. × 6,40 €= 40,40 €Zwei Nachtzeiten: Arbeitszeitgesetz und SteuerrechtEine Schicht von 21:00 bis 5:30 Uhr mit Pause von 1:00 bis 1:30 Uhr, 8 Stunden Arbeit. Das Arbeitszeitgesetz zählt als Nachtzeit 23 bis 6 Uhr, davon liegen 6 Stunden in der Schicht. Mit 25 % auf 16,00 € sind das 24,00 € Nachtzuschlag. Steuerfrei bleibt nach § 3b EStG die Zeit von 20 bis 6 Uhr mit 25 %, von 0 bis 4 Uhr mit 40 %, weil die Schicht vor Mitternacht begann. Steuerfrei möglich wären 4,5 Std. mal 4,00 € plus 3,5 Std. mal 6,40 €, zusammen 40,40 €.Arbeitszeitgesetz: Nachtzeit 23 bis 6 Uhr§ 3b EStG: steuerfrei bis25 %40 %25 %Beispielschicht4 Std.4 Std.Pause21:005:3018:0022:002:006:00Nach Arbeitszeitgesetz, in der Regel 25 %6 Std. × 16,00 € × 25 %= 24,00 €Steuerfrei möglich nach § 3b4,5 Std. × 4,00 € + 3,5 Std. × 6,40 €= 40,40 €
Das Beispiel aus dem Text: 21 bis 5:30 Uhr, 16 € Grundlohn, kein Tarifvertrag.

Deine eigenen Zahlen rechnest du im Zuschlagsrechner nach.

Zuerst kommt der Tarifvertrag

§ 6 Abs. 5 ArbZG gilt nur, „soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen“. Gilt für dich ein Tarifvertrag, direkt oder weil dein Arbeitsvertrag auf ihn verweist, zählen dessen Nachtzeit und dessen Prozentsatz. Die können anders aussehen als 23 bis 6 Uhr und 25 %, in beide Richtungen. Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob dort ein Tarifvertrag genannt ist.

Illustration einer Person am Laptop neben einem dicken, aufgeschlagenen Ordner mit Regeln, eine Lupe über einem gold markierten Absatz.

Wer kein Nachtarbeitnehmer im Sinne des Gesetzes ist, also nur gelegentlich nachts arbeitet, hat aus dem Arbeitszeitgesetz keinen Anspruch. Dann gilt, was im Vertrag steht.

Dass ganze Abteilungen ohne Zuschlag nachts arbeiten, kommt vor. In r/Betriebsrat schreibt jemand aus einem Betrieb mit Nachtabteilung: „Von einem Mitarbeiter daraus wurde der Betriebsrat darauf hingewiesen das sie keinen Nachtzuschlag bekommen.“ (r/Betriebsrat) Der Betriebsrat hat sich auf § 6 Abs. 5 ArbZG berufen. Die Geschäftsführung reagierte abweisend und wollte darüber nur reden, wenn auch ein anderes Thema auf den Tisch kommt, bei dem man bisher die Augen zugedrückt hatte.

2015 lag beim BAG der Fall eines Lkw-Fahrers ohne Tarifvertrag, der überwiegend zwischen 20 und 6 Uhr fuhr. Das Gericht sprach ihm 30 % für jede Stunde zwischen 23 und 6 Uhr zu, weil er dauerhaft nachts arbeitete. Für die Zeit ab April 2014 darf der Arbeitgeber stattdessen auch bezahlte freie Tage geben, zwei Tage je 90 Nachtstunden. Geld, freie Tage oder eine Mischung aus beidem: Die Wahl hat laut BAG der Arbeitgeber.

Pause vor 6 Uhr und gekürzte Zuschläge

In Foren beschweren sich immer wieder Leute, dass der Arbeitgeber die Pause auf kurz vor 6 Uhr legt, damit weniger Zuschlag anfällt.

Eine unbezahlte Pause ist keine Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG) und bekommt deshalb auch keinen Zuschlag. Wann die Pause liegt, bestimmt erst einmal der Arbeitgeber, aber nach billigem Ermessen (§ 106 GewO), und wenn es einen Betriebsrat gibt, hat der bei der Lage der Pausen mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Eine feste Grenze steht in § 4 ArbZG: Pausen müssen im Voraus feststehen, bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten dauern, und länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Wer um 22 Uhr anfängt und die einzige Pause erst um 5:30 Uhr machen soll, hat 7,5 Stunden ohne Pause hinter sich. Das lässt § 4 ArbZG nicht zu.

Die Pause vor 6 Uhr: was sie kostet und was § 4 ArbZG sagtEine Schicht von 22:00 bis 6:30 Uhr mit 30 Minuten Pause von 5:30 bis 6:00 Uhr. In der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr liegen 6,5 Std. Arbeit, außerhalb 1,5 Std.. Mit 25 % auf 16,00 € sind das 26,00 € Nachtzuschlag. Jede Pause in der Nachtzeit kostet 30 Minuten Zuschlag, egal wann sie liegt. Der längste Block ohne Pause dauert hier 7,5 Std.: mehr als 6 Stunden am Stück, das lässt § 4 ArbZG nicht zuNachtzeit 23 bis 6 Uhr22:006:3021:0022:0023:000:001:002:003:004:005:006:007:00Arbeit in der Nachtzeit6,5 Std.Arbeit außerhalb, ohne Zuschlag1,5 Std.Nachtzuschlag, 25 % auf 16,00 €26,00 €Längster Block ohne Pause7,5 Std.erlaubtmehr als 6 Stunden am Stück, das lässt § 4 ArbZG nicht zuDie Pause vor 6 Uhr: was sie kostet und was § 4 ArbZG sagtEine Schicht von 22:00 bis 6:30 Uhr mit 30 Minuten Pause von 5:30 bis 6:00 Uhr. In der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr liegen 6,5 Std. Arbeit, außerhalb 1,5 Std.. Mit 25 % auf 16,00 € sind das 26,00 € Nachtzuschlag. Jede Pause in der Nachtzeit kostet 30 Minuten Zuschlag, egal wann sie liegt. Der längste Block ohne Pause dauert hier 7,5 Std.: mehr als 6 Stunden am Stück, das lässt § 4 ArbZG nicht zuNachtzeit 23 bis 6 Uhr22:006:3021:0023:001:003:005:007:00Arbeit in der Nachtzeit6,5 Std.Arbeit außerhalb, ohne Zuschlag1,5 Std.Nachtzuschlag, 25 % auf 16,00 €26,00 €Längster Block ohne Pause7,5 Std.erlaubtmehr als 6 Stunden am Stück, das lässt § 4ArbZG nicht zu
Wer um 22 Uhr anfängt und die einzige Pause um 5:30 Uhr macht, arbeitet vorher 7,5 Stunden am Stück. Zieh die Pause, um andere Zeiten auszuprobieren.

Ob eine Pause, die nur Zuschlag sparen soll, noch billigem Ermessen entspricht, kann im Streitfall nur ein Arbeitsgericht sagen. Was du in der Hand hast: aufschreiben, wann die Pause wirklich war und ob du sie überhaupt machen konntest. Konntest du sie nicht machen, war es Arbeitszeit, und das gehört in deine Liste.

Ein anderer Fall, aus r/LegaladviceGerman:

„mit der Anhebung des Mindestlohns wurde der aktuell gezahlte Nachtzuschlag in unserem Unternehmen lt. Lohnabrechnung von 15,60% auf 14,80% gekürzt.“ (r/LegaladviceGerman)

Ob so etwas zulässig ist, hängt davon ab, woher der Prozentsatz kommt: aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer freiwilligen Zahlung. Das kann dir der Betriebsrat sagen oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht. Bemerken kannst du es aber nur selbst, indem du den Prozentsatz auf jeder Abrechnung mit dem vom Vormonat vergleichst.

Was ShiftWallet beim Nachtzuschlag kann

Der Job aus dem Beispiel: 16 € pro Stunde und 25 % Nachtzuschlag zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, als eigene Nachtstunden mit Pro

Ohne Pro gibt es in ShiftWallet einen Nachtzuschlag von 25 % für 23 bis 6 Uhr, den du ein- oder ausschaltest, und beim Anlegen des Jobs die Vorlage für Zuschläge nach § 3b mit 25 % für 20 bis 6 Uhr. Mit Pro legst du eigene Nachtstunden fest (in der App „Benutzerdefinierte Nachtstunden“), etwa 21 bis 6 oder 22 bis 6 Uhr, allerdings nur in vollen Stunden. Bezahlt werden sie dann mit deinem Prozentsatz, einem festen Betrag pro Stunde oder einem festen Stundensatz. Zahlt dein Arbeitgeber zwischen 0 und 4 Uhr mehr, legst du dafür eine Tarifregel nach Tag und Uhrzeit an, die geht auch minutengenau (ebenfalls Pro). Die Stunden nach Mitternacht zählen dabei zur selben Schicht.

Steuern und Netto schätzt die App für Deutschland kostenlos im Dashboard, und die steuerfreien Zuschläge nach § 3b bleiben dabei bis zu ihren Grenzen frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.

ShiftWallet auf einem iPhone mit der Frage, wo du arbeitest, Benutzerdefiniert gewählt (keine voreingestellten Zuschläge). Zwei Karten aus der App: Benutzerdefiniert und die Zuschläge des Jobs, Nachtarbeit +25 % von 22:00 bis 06:00, ohne Überstunden und Feiertage.

Alle Paragrafen hier stammen aus dem deutschen Recht. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln.

Wie viel von deinen eigenen Nachtstunden steuerfrei bleibt, rechnet der Zuschlagsrechner aus.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Nachtzuschlag gesetzlich?

Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht. Ohne Tarifvertrag müssen Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage bekommen. Das Bundesarbeitsgericht hält 25 % in der Regel für angemessen und bei Dauernachtarbeit 30 % (Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14).

Ab wann gibt es Nachtzuschlag, ab 20 oder ab 23 Uhr?

Für den Anspruch zählt die Nachtzeit des Arbeitszeitgesetzes von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Die Zeit von 20 bis 6 Uhr kommt aus § 3b EStG und regelt nur, bis zu welcher Höhe ein Zuschlag steuerfrei bleibt. Gilt ein Tarifvertrag, zählen dessen Zeiten.

Wann sind 40 % Nachtzuschlag steuerfrei?

Wenn die Nachtschicht vor Mitternacht begonnen hat. Dann bleibt ein Zuschlag für die Stunden von 0 bis 4 Uhr bis zu 40 % des Grundlohns steuerfrei, sonst bis zu 25 %. Ein Anspruch auf 40 % folgt daraus nicht, es geht nur um die Steuer.

Ist der Nachtzuschlag Pflicht, wenn kein Tarifvertrag gilt?

Für Nachtarbeitnehmer ja, aber der Arbeitgeber kann statt Geld auch bezahlte freie Tage geben. Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise in Wechselschicht Nachtarbeit hat oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet, also jeweils mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr. Wer nur ab und zu nachts arbeitet, hat aus dem Gesetz keinen Anspruch, dann zählt der Arbeitsvertrag.

Darf mein Arbeitgeber die Pause vor 6 Uhr legen, um Nachtzuschlag zu sparen?

Grundsätzlich legt der Arbeitgeber die Pausen nach billigem Ermessen fest (§ 106 GewO). Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt der mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Eine unbezahlte Pause ist keine Arbeitszeit und bekommt deshalb keinen Zuschlag. Länger als sechs Stunden am Stück darfst du aber nicht ohne Pause arbeiten (§ 4 ArbZG), und ob eine Pause nur zum Sparen noch billigem Ermessen entspricht, entscheidet im Streit das Arbeitsgericht.

Quellen

  1. § 2 ArbZG: Nachtzeit, Nachtarbeit und Nachtarbeitnehmer gesetze-im-internet.de
  2. § 6 ArbZG: Nacht- und Schichtarbeit, Abs. 5 zum Zuschlag gesetze-im-internet.de
  3. BAG, Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14: 25 %, bei Dauernachtarbeit 30 % bundesarbeitsgericht.de
  4. § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gesetze-im-internet.de
  5. § 1 SvEV: beitragsfrei nur bis 25 Euro Stundenlohn gesetze-im-internet.de
  6. § 4 ArbZG: Ruhepausen gesetze-im-internet.de
  7. § 106 GewO: Weisungsrecht des Arbeitgebers gesetze-im-internet.de
  8. § 87 BetrVG: Mitbestimmung, Abs. 1 Nr. 2 zu Arbeitszeit und Pausen gesetze-im-internet.de

Quellen geprüft am angegebenen Datum. Maßgeblich ist der aktuelle Stand unter dem Link.

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